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Das müssen Sie wissen: Änderungen für Autofahrende 2023

Auch 2023 stehen viele Veränderungen für Autofahrerinnen und Autofahrer an. Wir haben für Sie das Wichtigste für die kommenden zwölf Monate zusammengefasst:

 

Das dürfen wir nicht vergessen: Neue Führerscheine: Jahrgänge 1959 bis 1964 müssen sich beeilen

Bis zum 19. Januar 2033 müssen alle Führerscheine gegen den neuen EU-Führerschein ausgetauscht werden. Dieser ist jeweils 15 Jahre gültig und fälschungssicher. Damit Autofahrerinnen und Autofahrer möglichst wenig Zeit im Warteraum verbringen und nicht alle am letztmöglichen Tag zur Fahrerlaubnisbehörde bzw. zur Führerscheinstelle gehen, erfolgt der Austausch in verschiedenen Stufen:

 

  • Bei Führerscheinen, die bis 1998 ausgestellt wurden, gilt das Geburtsjahr.
  • Ab 1999 bis 2013 ist das Ausstellungsjahr des Fahrausweises ausschlaggebend.

 

In diesem Jahr sind die Jahrgänge 1959 bis 1964 dran: bis zum 19. Januar 2023 müssen alle in diesem Zeitraum Geborenen bei der zuständigen Führerscheinstelle, Fahrerlaubnisbehörde oder dem Bürgerbüro des aktuellen Wohnsitzes ihren Führerschein tauschen.

 

Hertel-Tipp: Unser TÜV Nord-Führerschein-Umtausch-Rechner verrät schnell und unkompliziert, welche Umtauschfrist für Sie relevant ist: https://www.tuev-nord.de/de/privatkunden/verkehr/fuehrerschein/fuehrerschein-umtauschen/#c691473

Neue Norm für Verbandkasten: Maske muss mit

Nach zwei Jahren Pandemie gehören Masken in vielen Bereichen zum Alltag. Seit 2023 sind nun auch laut neuer Verordnung zwei Gesichtsmasken im Kfz-Verbandkasten verpflichtend mitzuführen. Um Platz im tragbaren Erste-Hilfe-Set zu schaffen, fallen zwei Inhalte dafür weg:

 

  • das zweite Dreiecktuch (DIN 13 168) sowie
  • das kleine Verbandtuch (DIN 13152-BR).

 

Bei der Überprüfung des Verbandkastens sollten Sie auch einen Blick auf das Verfallsdatum werfen. Ist dies zur nächsten Hauptuntersuchung überschritten, können die unsere Prüfingenieure dies als Hinweis im Prüfbericht vermerken. Wer seinen Verbandkasten erneuert, muss auf die aktuell geltende DIN-Norm Nr. 13164-2022 achten.