„Was? Mein altes Auto ist schon ein offizieller Oldtimer?“ Diese Frage hören wir oftmals von Kunden, wenn sie mit ihrem Fahrzeug bei uns im Sachverständigenbüro Hertel GmbH in Pentling vorstellig werden. Doch ab wann ist ein Fahrzeug offiziell ein „Oldi“ und welche Autos werden im neuen Jahr zu historischen Fahrzeugen?
Grundsätzlich ist zu sagen, dass ein Fahrzeug 30 Jahre alt sein muss, um das „H“-Kennzeichen zu erhalten. Jedoch ist hier einiges zu beachten, so Gerhard Hertel, Geschäftsführer und Sachverständiger. „Die Fahrzeuge müssen in einem möglichst originalen Zustand sein. Umbauten sind zwar zulässig, müssen aber zeitgenössisch sein.“ Außerdem muss das Fahrzeug in einem gepflegten Zustand sein, wenn man das historische Kennzeichen möchte. „Man muss als Prüfer erkennen können, dass es sich um ein Liebhaberstück handelt. Hierzu zählt eine sach- und fachgerechte Pflege des Lackes beispielsweise, Gebrauchsspuren sind jedoch selbstverständlich zulässig“, so Hertel weiter.
Gerechnet werden die 30 Jahre übrigens ab dem Erstzulassungsdatum. Welche Fahrzeuge beispielsweise im neuen Jahr den Status „Oldtimer“ erreichen, sagen wir Ihnen in der folgenden Liste:
Marke | Modell |
Audi | V8 |
BMW | 5er E34 |
Fiat | Tipo |
Jaguar | XJS Cabriolet |
Mazda | 121 |
Mercedes | 190 E 2.5-16 |
Mercedes | 560 SE |
Opel | Kadett E GSi 16V |
Opel | Vectra A |
Peugeot | 405 Break |
Porsche | 928 S4 Clubsport |
VW | Corrado |
VW | Passat B3 |
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