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Ihr gutes Recht!

Sie wurden unverschuldet (*Haftpflichtschaden) in einen Verkehrsunfall verwickelt? Damit Ihre Interessen bei der Abwicklung berücksichtigt werden, haben wir die wichtigsten Informationen nach einem Unfall für Sie zusammengefasst.

 

Sie allein können entscheiden, wer Ihnen weiterhilft, um Ihre zustehenden Ansprüche geltend zu machen. Sie können entweder dem gegnerischen Versicherer die Abwicklung überlassen und hoffen, dass dieser in Ihrem Interesse handelt oder…

 

Sie lehnen dankend ab, schalten sofort Ihren eigenen Spezialisten ein und bestimmen selbst!

 

In einem Haftpflichtschadenfall haben Sie als Geschädigter unter anderem drei wichtige Rechte:

 

  1. Eigener KFZ-Sachverständiger

Ihnen steht es frei, einen unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl zur Feststellung von Schadenumfang und -höhe zu beauftragen.

 

  1. Rechtsanwalt

Zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche können Sie einen eigenen Anwalt beauftragen. (Unser Tipp: Unbedingt Fachanwalt für Verkehrsrecht)

 

  1. Werkstatt Ihres Vertrauens

Sie dürfen Ihr Fahrzeug in einer von Ihnen ausgewählten Werkstatt reparieren lassen.

 

Wichtig: Die Kosten für das Gutachten des Sachverständigen und für den Rechtsanwalt werden (im Haftpflichtschadenfall) übrigens von der Versicherung des Unfallgegners übernommen!