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Reifenwechsel nicht vergessen! Doch was muss ich beachten?

Auch wenn dieser Herbst überdurchschnittlich warm war, wird es nun kälter. In den letzten Stunden ging auch örtlich schon der erste Schnee nieder. Auch Glatteis kommt nun bei niedrigen Temperaturen örtlich vor. Dies bedeutet, dass man zu seiner eigenen Sicherheit und zur Sicherheit der anderen Verkehrsteilnehmer von Sommer- auf Winterreifen wechseln sollte.

Viele Autobesitzer halten sich an die O bis O-Regelung (Oktober bis Ostern), dies ist auch sicher ein guter Anhaltspunkt. Jedoch sollte man den Zeitpunkt des Radwechsels immer an die tatsächliche Witterung anpassen. Somit sollte man den Winterreifen lieber früher, den Sommerreifen lieber später aufziehen, um stets eine gute Sicherheit zu garantieren.

Jedoch ist auch ein Winterreifen nicht für den Sommer zu empfehlen. „Geradezu beim Bremsweg kann hier ein Unterschied von über 15 Metern auf trockener Straße liegen“, so Gerhard Hertel. Auch auf die Mindestprofiltiefe sollte geachtet werden. Diese liegt gesetzlich bei 1,6 Millimeter, das Sachverständigenbüro Hertel empfiehlt jedoch eine Mindestprofiltiefe 4,0 mm. Daher ist es ratsam, die Winterreifen schon frühzeitig zu erneuern. „Spätestens nach 7 Jahren sollte man neue Reifen kaufen, da die Gummierung des Reifens aushärtet“, so Gerhard Hertel weiter.

Doch was passiert, wenn ich im Winter ohne Winterreifen unterwegs bin?

Grundsätzlich gibt es keine Winterreifenpflicht. Jedoch ist es dann Pflicht, wenn man bei Glatteis, Schneeglätte, Eis- oder Reifglätte am Verkehr teilnimmt. Zur Erklärung: Wenn man beispielsweise sein Fahrzeug im Winter stehen lässt, um es vor dem Streusalz zu schützen, ist man nicht verpflichtet, Winterreifen aufzuziehen. Sollte man aber dann doch mit dem Fahrzeug fahren und auf der Strasse liegt Winterwetter vor, so ist man zum Fahren mit Winterreifen verpflichtet.

Autopflege im Winter
Schnee und Glätte –  Bitte nur mit Winterreifen!

Sollte man nun ohne Winterreifen erwischt werden, so wird ein Bußgeld von 40 Euro + 1 Punkt fällig. Wer auch noch den Verkehr ohne wintergerechter Bereifung behindert oder blockiert, zahlt 80 Euro und bekommt 1 Punkt in Flensburg. Sollte es gar zu einem Verkehrsunfall mit Verletzten kommen, so ist eine Strafanzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung im Straßenverkehr möglich.

Auf was muss ich achten beim Kauf bzw. beim Betrieb meiner Winterreifen?

Die Kennzeichnung M+S (Matsch und Schnee) gibt Auskunft darüber, dass ein Reifen für den Winter geeignet ist. Des Weiteren empfehlen wir, auf das Schneeflockensymbol zu achten.

Wenn Sie sich nicht sicher sein sollten, welcher Reifen für Sie geeignet ist, können Sie ihren örtlichen Fachhändler fragen, im Internet oder Fachzeitschriften Testberichte lesen oder bei uns im Sachverständigenbüro um Rat fragen.

Kommen Sie zu uns zum Wintercheck!

Sollten Sie sich nicht sicher sein, ob Ihr Fahrzeug für den Winter fit ist, können Sie bei uns vorbeikommen und einen „Winter-Check“ machen lassen. Dieser kostet lediglich ab 25 Euro netto, gibt Ihnen jedoch Sicherheit darüber, ob Sie mit ihrem Auto gut durch die kalte Jahreszeit kommen. Oftmals werden so Rostschäden oder dergleichen frühzeitig erkannt und somit größere Schäden verhindert. Rufen Sie uns jetzt an und vereinbaren Sie einen Termin! Telefon: +49 (9405) 50 10 20

Wir wünschen allzeit gute Fahrt!