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Scheinwerfer, Rücklicht, Blinker & Co.: Richtige Beleuchtung für mehr Sicherheit

„Sehen und gesehen werden“ ist im Straßenverkehr ein wichtiges Thema. Wer mit falscher oder defekter Beleuchtung unterwegs ist, wird mitunter nicht nur schwer gesehen oder stört andere Verkehrsteilnehmer. Unzureichende oder blendende Beleuchtung beeinträchtigt oft auch die eigene Übersicht über das Verkehrsgeschehen. Ist bei Dunkelheit oder bei schlechten Sichtverhältnissen die Fahrbahn nicht richtig ausgeleuchtet oder sind Fahrzeuge nicht klar erkennbar, stellt das ein Sicherheitsrisiko dar.

Um eben die Verkehrssicherheit zu erhöhen, hat der Gesetzgeber Vorschriften erlassen, welche die Beleuchtung an Fahrzeugen regeln. Die Vorgaben der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) definieren zunächst, wann Verkehrsteilnehmer die Beleuchtung an Fahrzeugen benutzen müssen. So bestimmt § 17 StVO, dass „während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern“, die gesetzlich „vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen zu benutzen“ sind.

Benutzen Verkehrsteilnehmer diese Einrichtungen nicht, wenn dies notwendig ist, müssen sie mit Bußgeldern rechnen. Gleiches gilt, wenn Sie die Beleuchtung falsch einsetzen bzw. nutzen. Welche Sanktionen bei einer falschen oder fehlenden Beleuchtung bzw. auch bei der falschen Nutzung dieser zu erwarten sind, erläutert der Ratgeber zum Thema auf https://www.bussgeldkatalog.de/beleuchtung-auto/ näher.

Gesetzlich vorgeschriebene Beleuchtung an Fahrzeugen

Welche Beleuchtungseinrichtungen zu den vorgeschriebenen zählen, legen neben den Regelungen in den Paragraphen 49a bis 54 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) unter anderem auch EU-Richtlinien (z. B. EWG-Richtlinie 93/92) fest.

Gemäß diesen Vorgaben muss ein Fahrzeug mit Scheinwerfern, Schlussleuchten und Richtungsanzeigern ausgestattet sein. Dabei ist es wichtig, dass nach vorn wirkende Scheinwerfer nur weißes Licht ausstrahlen und nach hinten wirkende Einrichtungen nur rot leuchten. Zudem sind nur Blinker zulässig, die gelb bzw. orange leuchten.

Die zwei nach vorn wirkenden Scheinwerfer erfüllen verschiedene Funktionen und sind in der Regel in Abblend- und Fernlicht unterteilt. Hinzu kommen das Standlicht sowie die Tagfahrlichtfunkion. Zusätzlich sind in vielen Fahrzeugen auch Nebelscheinwerfer verbaut. Diese dürfen allerdings nur verwendet werden, wenn es die Witterungsverhältnisse erfordern.

Die roten nach hinten wirkenden Beleuchtungseinrichtungen müssen aus zwei Schlussleuchten sowie drei bzw. zwei Bremsleuchten bestehen. Diese werden oft durch die Nebelschlussleuchte ergänzt. Diese ist nur dann einzuschalten, wenn die Sicht bei Nebel unter 50 Meter beträgt. Sie leuchtet üblicherweise heller als die eigentlichen Schlussleuchten und kann bei normalen Sichtverhältnissen andere Verkehrsteilnehmer blenden.

Richtungsanzeiger müssen sowohl vorne als auch hinten jeweils rechts und links vorhanden sein. Insgesamt sind als vier Blinker vorgeschrieben. Oftmals haben moderne Fahrzeuge zwei zusätzliche Blinker in den Außenspiegeln integriert.

Zusätzliche Beleuchtungseinrichtungen an Fahrzeugen

Neben den gesetzlich vorgeschriebenen Scheinwerfern und Leuchten sind an zugelassenen Autos, LKWs oder Motorrädern auch weitere Beleuchtungseinrichtungen erlaubt. So sind bei größeren oder breiteren Fahrzeugen Begrenzungsleuchten üblich. Diese dienen der seitlichen Kenntlichmachung von Fahrzeugen. Die gleiche Funktion haben Parkleuchten an abgestellten Fahrzeugen.

Für mehr Sicherheit beim Rückwärtsfahren sorgen die Rückfahrscheinwerfer, die in der Regel weiß leuchten und nicht nur andere Fahrer aufmerksam machen, sondern auch die Fahrbahn nach hinten ausleuchten. Ein Fahrzeug besitzt zudem nicht nur Beleuchtungseinrichtungen, die nach außen wirken. Auch die Innenraumbeleuchtung sowie die Kontrollleuchten im Cockpit zählen zur Fahrzeugbeleuchtung.

Quelle: bussgeldkatalog.de