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Verbandskasten im Auto – Im Notfall kann Leben gerettet werden

Wir alle hoffen, ihn nie benutzen zu müssen. Der Verbandskasten in unserem Auto. 

Doch sollte es dazu kommen, so muss dieser in einem ordnungsgemäßen Zustand sein. Noch wichtiger ist, dass im Fahrzeug überhaupt ein solcher Verbands- oder auch Erste-Hilfe-Kasten genannter vorhanden ist

„Auch wenn es nur eine geringe Strafe von 5 Euro für das Nichtmitführen des Verbandskasten bei einer Verkehrskontrolle gibt, so sollte jeder das Verantwortungsbewusstsein gegenüber den anderen Verkehrsteilnehmern haben und einen Verbandskasten im Auto haben. Dieser muss selbstverständlich auch regelmäßig kontrolliert und gewechselt werden“

so Gerhard Hertel, Gründer des Sachverständigenbüro Hertel. Seit Januar 2014 gibt es die DIN 13164, welche bestimmte Produkte für einen ordnungsgemäßen Verbandskasten vorgibt.

Ein fehlender Verbandskasten wird übrigens bei der Hauptuntersuchung als geringer Mangel betrachtet.

Doch welcher Verbandskasten ist der richtige?

Nach § 35h Absatz 4 StVZO ist jeder Verbandskasten zulässig, der den Zweck zur Erste-Hilfe-Leistung ausreichend erfüllt. Wichtig ist hierbei, dass der Verbandskasten maximal bis zu seinem Verfallsdatum verwendet werden darf. Dieses Verfallsdatum findet man auf dem Kasten selbst.

Eine regelmäßige Kontrolle kann uns somit nicht nur vor einer Bußgeldstrafe bewahren, sondern kann, und das ist noch viel wichtiger, anderen das Leben retten.