Das Jahr neigt sich schön langsam dem Ende zu und somit steht auch in vielen Betrieben wieder die UVV-Prüfung an. In den Unfallverhütungsvorschriften, die auch als die UVV-Prüfung bezeichnet werden, sind die Verfahren geregelt, die für die Sicherheit bei dem Umgang mit Betriebs- und Arbeitsmitteln notwendig sind. Für jeden Betrieb und jedes Unternehmen sind in diesen Vorschriften die verbindlichen Pflichten definiert, die für den Gesundheitsschutz und die Sicherheit am Arbeitsplatz notwendig sind. So liegt die eigenständige Verantwortung bei den Betreibern, dass alle Betriebs- und Arbeitsmittel, die eingesetzt werden, in regelmäßigen Abständen von einem Jahr, von einer jeweils dazu befähigten oder sachkundigen Person ausreichend geprüft werden. Oft ist allerdings leider festzustellen, dass die Arbeitsmittelbetreiber oft keine Prüfung vornehmen oder diese nicht fristgemäß realisieren. So ist oftmals eine Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel, elektrischer Anlagen, Maschinen, etc. nicht durchgeführt worden. Es ist verpflichtend, dass die Maschinen- und Anlagenprüfung in wiederkehrenden zeitlichen Intervallen geprüft werden müssen, die durch bestimmte Einflüsse oder durch Abnutzung Personen hinsichtlich der Betriebssicherheit gefährden könnten. Zu untersuchen ist im Rahmen dieser Prüfung:
- die Einstellungen der gesamten Sicherheitseinrichtungen und relevanten Bau-teile der Anlage, die für die Sicherheit des Betriebs relevant sind
- der Zustand der Bauteile und Komponenten, die von einem Verschleiß betroffen sind
- die Funktionen aller relevanten Sicherheitseinrichtungen und Bauteile der Anlage, die für die Sicherheit relevant sind
- die Eignung der jeweiligen Arbeits-mittel, wie beispielsweise Hebebühnen, Tore, Türen oder Stapler
Wie genau die Prüfung der Arbeitsmittel gestaltet wird, kann zusammengefasst in der Betriebssicherheitsverordnung gefunden wer-den. Unser Fachpersonal führt in Ihrem Betrieb gerne die UVV-Prüfungen durch. Aktuell können wir folgende Maschinen und andere Arbeitsmittel für Sie prüfen:
Gabelstapler | Hubwagen (Ameise etc.) | Hebebühnen |
Arbeitsbühnen | LKW mit Arbeitsbühnen | Firmenfahrzeuge |
Abrollcontainer | Ladekran | Hallenkran |
Hebezeuge | Baumaschinen | Regale |
Rolltore | Automatiktüren und -fenster | Leitern, Tritte und Podeste |
Absturzsicherung | Hydraulikhebel | Seilwinden |
Zahnstangenwinde | Maschinenheber | Kettenzug |
Hebegerät | Lastaufnahmemittel | Greifzug |
Haben Sie noch weitere Arbeitsmittel, die geprüft werden sollen? Dann sprechen Sie uns gerne darauf an. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin und wir kommen bei Ihnen vorbei und führen die UVV-Prüfung durch. Gerne erstellen wir Ihnen auch ein individuelles Gesamtangebot für Ihre Arbeitsmittel. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Herrn Kohlmeier unter 09405 501020. Wir freuen uns auf Ihren Anruf.