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Bitte denken Sie an die Rettungsgasse – sie rettet Leben!

Endlich Sommer, Sonne, Strand & Meer! Nichts wie raus aus dem Büro oder der Fabrik und rein ins Auto! Voller Vorfreude geht es in Richtung Urlaub! Doch gerade in den Ferien sind sie am meisten aktiv: Kilometerlange Staus!

Für nicht alle Menschen endet die Fahrt in den Urlaub im sonnigen Süden oder in den idyllischen Bergen, sondern im Krankenhaus. Man hört es täglich im Radio, „Horrorcrash: LKW kollidiert mit Auto“, „Schwerst verletzt: Motorradfahrer fliegt aus der Kurve“ oder „Familiendrama: Urlaubsfahrt endet auf der Autobahn mit schwerem Unfall“.

Oftmals wird eine schnelle Versorgung durch die Rettungskräfte dadurch verhindert, dass die Einsatzfahrzeuge nicht ungehindert zur Unfallstelle vordringen können. In diesen Fällen MUSS eine Rettungsgasse gebildet werden, um Leben zu retten!

„In einem Notfall zählt jede Sekunde! Jeder Fahrzeugführer sollte bedenken, dass keine Zeit verloren gehen darf und eine Rettungsgasse schon bei stockendem Verkehr gebildet werden sollte“, so Gerhard Hertel, Geschäftsführer des Sachverständigenbüro Hertel GmbH und selbst aktiver Feuerwehrmann.

Die Bildung der Rettungsgasse ist nicht freiwillig, sondern für alle Auto- und LKW-Fahrer verpflichtend! Zu bilden ist diese immer zwischen dem linken und den übrigen Fahrstreifen. Wenn man nun zum Beispiel auf dem linken Fahrstreifen fährt, so weicht man auch nach links aus, fährt man auf dem rechten Fahrstreifen, so ist man dazu verpflichtet, auch nach rechts auszuweichen.

Doch nicht nur in Deutschland ist die Rettungsgasse im Ernstfall verpflichtend, sondern auch in unseren Nachbarländern und darüber hinaus ist diese Vorschrift. In der Schweiz, Slowenien und Tschechien gibt es vergleichbare Regeln, die eine ordnungsgemäße Bildung einer Rettungsgasse vorgeben.

In unserem Nachbarland Österreich wurde die Bildung der Rettungsgasse mittlerweile auch im Verkehrsgesetz verankert.

 

Sollte man bei uns in Deutschland eine Bildung von einer Rettungsgasse unterlassen, so drohen erhebliche Bußgelder, Punkte in Flensburg und sogar Fahrverbote sind möglich!

Wenn man beispielsweise bei stockendem Verkehr auf einer Außerortsstraße oder Autobahn die Durchfahrt von Rettungs- bzw. Einsatzkräften durch die Nichtbildung einer Rettungsgasse behindert, können bis zu 200 Euro Bußgeld, sowie 2 Punkte in Flensburg fällig werden. Gefährdet man hierbei noch einen anderen Teilnehmer oder die Einsatzkräfte, so wächst das Bußgeld auf 240 Euro, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot an. Schlimmer wird es zudem, wenn man auch noch eine Sachbeschädigung durch die Nichtbildung einer Rettungsgasse zu verantworten hat. Hierfür werden 320 Euro, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot fällig!

Doch es geht viel weniger um das Abhalten von hohen Geldbußen, Punkten oder Fahrverboten – es geht um viel mehr! Es geht um Menschenleben!

„Wenn sich alle Fahrzeugführer an die Bildung der Rettungsgasse halten, können wir vielen Menschen die notwendige Hilfe schnell, effektiv und unkompliziert gewährleisten“, so Gerhard Hertel weiter. „Die Rettungsgasse muss unbedingt schon bei stockendem Verkehrsfluss gebildet werden und nicht erst dann, wenn die Feuerwehr oder der Rettungsdienst mit Blaulicht und Sirene von hinten kommt.“

Wir wünschen allen Kunden eine entspannte und unfallfreie Fahrt in den Sommerurlaub und bitte denken Sie daran, wenn Sie in einen Stau kommen: DIE RETTUNGSGASSE RETTET LEBEN!