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Oldtimerbewertung – was hat sich geändert?

Da sich die Rahmenbedingungen verändert haben, musste die Schulnoten-basierte technische Bewertung von historischen Fahrzeugen überarbeitet werden. Unterstützung bei der Wertfindung sollen die Gutachter durch die nun vorliegende Neufassung des Bewertungsprinzips erhalten. Ergänzt wird diese Neufassung um einen, aus 12 Fahrzeug bestehenden, Beispielkatalog.

In den letzten Jahren sind historische Fahrzeuge, die einen besonderen originalen materiellen Zustand vorweisen, in der Wertschätzung besonders nach oben gestiegen. Dies hat zur Folge, dass die ausgewiesenen Zustandsnoten nicht mehr automatisch mit den monetären Werten bei solchen Fahrzeugen einhergehen. So kann es durchaus vorkommen, dass ein besonders original erhaltenes Fahrzeug in einem technischen Zustand Note 3 einen höheren Preis erzielt als ein vergleichbares, komplett renoviertes Fahrzeug in der Zustandsnote 1. Aus diesem Grund wurden die Schreie nach alternativen Bewertungsprinzipien und Zustandsnoten immer lauter.

Der Parlamentskreis Automobiles Kulturgut im Deutschen Bundestag (PAK) beauftragte daher einen internen Arbeitskreis mit der Suche nach einer Lösung, die alle Beteiligten zufrieden stellt.

Vorweg sei gesagt, dass die Neufassung des Bewertungsprinzips weiterhin an den Schulnoten 1 bis 5 zur Zustandseinstufung festhält. Es wird bei Fahrzeugen, die einen besonderen originalen materiellen Zustand vorweisen, empfohlen, dass der Gutachter dies sowohl im Textteil als auch in den Bildern des Gutachtens festhält. Hier sollte stets das sogenannte lange Gutachten (Vollgutachten) erstellt werden und dann nach der Zustandsnote ein Ausrufezeichen gesetzt werden. Dies unterstreicht nochmal den besonderen Zustand des Fahrzeugs.

Der Beispielkatalog besteht, wie eingangs erwähnt, aus 12 Fahrzeugen (4 Krafträder, 6 PKWs, 1 LKW und 1 Traktor). Sie finden den Katalog zum Download im Internet, z.B. auf der Seite des ADAC.

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