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Sensationsgier: Gaffern geht`s ab sofort an den Kragen!

„Verletzte Unfallopfer oder gar Tote aus reiner Sensationsgier zu fotografieren, ist widerlich und verstößt gegen die Grundregeln menschlichen Anstands.“ Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) hat mit diesen Worten den Beschluss des Bundeskabinett kommentiert. Mit diesem Beschluss wurde ein strengeres Vorgehen gegen Gaffern beschlossen, ein dementsprechender Gesetzesentwurf soll das Persönlichkeitsrecht bei Bildaufnahmen verbessern.

Bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe erwartet nun Personen, die „eine Bildaufnahme, die in grob anstößiger Weise eine verstorbene Person zur Schau stellt, unbefugt herstellt oder überträgt“ machen. Es gab zwar schon eine dementsprechende Regelungen, jedoch zählte diese bisher nur für lebende Personen.

Wir finden es traurig, dass erst durch solche Gesetze Menschen davon ablassen, eine verletzte oder gar verstorbene Person zu fotografieren. Es gehört doch eigentlich zum gesunden Menschenverstand, dies zu unterlassen.

„Nicht nur in unserem Sachverständigenbüro hören wir immer wieder von Kunden, dass fremde Personen am Unfallort vorbeigefahren sind und nebenbei ein Foto gemacht haben. Einige unserer Mitarbeiter sind auch ehrenamtlich beispielsweise bei der Feuerwehr aktiv und gerade hier berichten die Kameraden immer mehr von Gaffern und sensationsgierigen Personen. Da fehlen einem die Worte“, so Gerhard Hertel, selbst bei der Feuerwehr aktiv.

Wir sagen daher klar und deutlich: Gaffen geht gar nicht!

Oftmals werden Einsatzkräfte bei Unfällen von Gaffern behindert