Silvester steht vor der Tür und wie jedes Jahr fragen wir uns, wie wir unsere Fahrzeuge vor den herabfallenden Silvesterraketen und -böllern schützen können. Und wer zahlt eigentlich, wenn es tatsächlich zur Beschädigung des Autos kommt? Wir sagen es Ihnen!
So schützen Sie ihr Fahrzeug an Silvester
Den besten Schutz vor herabfallenden Raketen und Böllern bietet natürlich eine Garage, ein naheliegendes Parkhaus oder ein Carport. Wohnen Sie in einem Gebiet, in dem besonders viele Raketen und Böller abgefeuert werden, ist dies auf jeden Fall zu empfehlen. Das Parkhaus kostet zwar Geld zum Unterstellen, jedoch ist es um ein Vielfaches günstiger als der Schaden, der durch die Feuerwerkskörper entstehen kann. Sollten Sie weder eine Garage, ein Parkhaus oder einen Carport in der Nähe haben, so können Sie ihr Fahrzeug natürlich auch mit einer Abdeckung (auch Car Cover genannt) schützen. Jedoch bietet diese Art des Schutzes nicht den hohen Effekt, wie eine Überdachung. Und Personen, die auf eine mutwillige Beschädigung aus sind, könnten genau durch solche Abdeckungen besonders in Versuchung kommen, das Auto zu beschädigen. Daher unser Tipp: Ab in die Garage oder in ein Parkhaus – hier steht ihr Schmuckstück am sichersten!
Wer zahlt im Ernstfall den Schaden an meinem Fahrzeug?
Grundsätzlich ist es so, dass für Schäden am Fahrzeug, die durch Silvesterraketen bzw. -böller oder mutwillig verursacht wurden (Vandalismus), der Verursacher haftet. In den meisten Fällen kann jedoch der Verursacher nicht ermittelt werden und somit bleibt der Fahrzeugbesitzer auf den Kosten sitzen, es sei denn, er verfügt über eine Kasko-Versicherung. Die Teilkasko-Versicherung übernimmt den Schaden, der durch Brand oder Explosion entstanden ist, die Vollkasko-Versicherung übernimmt die Schäden, die durch Vandalismus entstanden sind. Ob bei einem Lackschaden durch eine Rakete oder einen Böller ein Brand- oder Explosionsschaden im Sinne der geltenden Versicherungsbedingungen vorliegt, ist nicht immer eindeutig. Auch die Ursache Vandalismus ist oftmals nicht eindeutig nachweisbar. Die Rückstufung in einer schlechtere Schadenfreiheitsklasse ist übrigens nur bei Vollkaskoschäden zu befürchten. Bei Teilkaskoschäden gibt es keine Rückstufung.
Was kann ich tun, wenn ich einen Schaden an meinem Auto bemerke?
Dokumentieren Sie den Schaden umgehend und machen Sie hierfür Fotos. Vielleicht standen Sie auch noch mit Freunden neben dem Auto, als die Rakete herunterfiel – nehmen Sie dann auch die Freunde als Zeugen mit in ihre Dokumentation. Anschließend sollten Sie den Schaden umgehend ihrer Versicherung melden, diese wird Sie dann über das weitere Vorgehen informieren. Sollten Sie Fragen haben, können Sie natürlich auch uns jederzeit unter der Telefonnummer +49 9405 50102 0 oder per E-Mail an kontaktieren. Wir helfen Ihnen gerne!